Die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Perücke verordnet hat, übernehmen wir gerne die weitere Abwicklung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und unterstützen Sie bei allen notwendigen Formalitäten. Wir reichen das Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen den Zuschuss nach der Genehmigung direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen bei uns nur einen eventuellen Eigenanteil.
So läuft die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Von der ärztlichen Verordnung bis zur fertig angepassten Perücke sind es fünf Schritte. Vier davon erledigen wir für Sie.
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Schritt 1
Ärztliche Verordnung
Ihr Arzt oder das Krankenhaus stellt eine Verordnung über eine Perücke aus. Diese Verordnung bringen Sie zum Beratungstermin mit.
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Schritt 2
Beratung und Kostenvoranschlag
Bei Vorlage der Verordnung erhalten Sie von uns eine kompetente Beratung. Passend zum ausgesuchten Modell erstellen wir den Kostenvoranschlag.
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Schritt 3
Einreichung bei der Krankenkasse
Wir reichen das Rezept zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Schriftverkehr übernehmen wir.
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Schritt 4
Genehmigung und direkte Abrechnung
Nach der Genehmigung rechnen wir den Zuschuss direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei den gesetzlichen Krankenkassen dauert die Genehmigung zwischen 7 und 14 Tagen. Sie gehen nicht in Vorleistung und holen sich kein Geld zurück.
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Schritt 5
Eigenanteil und Mitnahme
Sie zahlen bei uns nur einen eventuellen Eigenanteil.
Warum wir mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen
Präqualifiziert seit September 2012
Die Präqualifizierungsstelle prüft Fachwissen, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit eines Unternehmens, um als Vertragspartner einer Krankenkasse anerkannt zu werden. Diese Prüfung ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Versorgung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können.
Eignungsprüfung für die Hilfsmittelversorgung
Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, vertragsunabhängige Prüfung der Eignung der Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung nach festgelegten Kriterien. Die Eignungsprüfung erfolgt abschließend und kassenartenübergreifend.
Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e. V.
Wir sind Mitglied beim Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e. V., dem einzigen bei den Krankenkassen anerkannten Verband für Haarersatz.
Was für Sie an Kosten bleibt
Die Krankenkasse zahlt bei einer genehmigten Verordnung einen Zuschuss, den wir direkt mit ihr abrechnen. Bei uns zahlen Sie nur einen eventuellen Eigenanteil.
Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, hängt vom gewählten Modell und von Ihrer Krankenkasse ab, denn die Kassen haben unterschiedliche Leistungen. Die Summen besprechen wir persönlich im Beratungsgespräch, bevor wir den Kostenvoranschlag einreichen.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Wer stellt die Verordnung für eine Perücke aus?
Muss ich die Perücke zuerst selbst bezahlen?
Kann ich die Perücke gleich mitnehmen?
Was gilt, wenn ich keine ärztliche Verordnung habe?
Bringen Sie Ihr Rezept einfach zum Termin mit
Alles Weitere übernehmen wir für Sie. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Studios, dann nehmen wir uns Zeit für Ihre Beratung und für die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
Telefon 0441 88050